Sonntag, 28. Oktober 2007

Die Trojaner sind da

Einen schönen Bericht mit noch schönerer Grafik zum ersten Bundestrojaner gibt es hier.

Sonntag, 21. Oktober 2007

Wer palavert so spät in Nacht und Wind, es ist der Schäuble, taub und blind

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat nochmals gesetzliche Ermächtigungen für Online-Durchsuchungen von Computern gefordert. "Sonst machen wir die Polizei blind und taub", sagte er auf dem Deutschlandtag der Jungen Union in Berlin. Kanzlerin Angela Merkel und er würden kein Gesetz zur Stärkung des BKAs vorlegen, wenn dieses Mittel darin nicht vorgesehen sei, sagte er in Richtung SPD. Er betonte, dass Online-Durchsuchungen nur zur Abwehr schwerster Gefahren und nach richterlicher Genehmigung erlaubt werden sollen.
Quelle: portal.gmx.net

Das Problem werden u.a. die tauben Ermittlungsrichter sein, von denen viele, wie bisher, blind alles an Beschlüssen unterschreiben, was ihnen vorgelegt wird.

Sonntag, 7. Oktober 2007

Schäuble will alles sehen aber nichts zeigen

Fundstück auf der Website der Bundestagsabgeordneten Silke Stokar:

Informationsfreiheit verweigert - was will Schäuble vertuschen?

04.10.2007:
Pressemitteilung Nr. 1068/2007

Zur Weigerung des BMI, den Vertrag zwischen Deutscher Bahn und dem Bund zum Sicherheitszentrum zugänglich zu machen, erklärt Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin:

Die Ablehnung meines Antrags auf Akteneinsicht in den Vertrag zwischen dem Bund und der Deutschen Bahn ist empörend. Im Stundentakt fordert der Bundesinnenminister neue Sicherheitsmaßnahmen, gleichzeitig verweigert er Auskunft darüber, was er in seinem Zuständigkeitsbereich tatsächlich macht.

Der Deutsche Bundestag und die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht zu erfahren, wie der Sicherheitsvertrag zwischen dem BMI und der Deutschen Bahn Ag z. B. im Bereich der Videoüberwachung aussieht. Hier hat Schäuble offensichtlich einiges zu verbergen. Die Begründung, die Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gefährde die Sicherheit der Bundesrepublik, ist skandalös. Gefährdet wird die Sicherheit, wenn offensichtliche Sicherheitsmängel geheim gehalten werden.

Wir werden uns mit der Ablehnung des Antrages nicht zufrieden geben und notfalls das Recht auf Einsicht in die Sicherheitsverträge einklagen.

Quelle: stokar.de