Sonntag, 20. Januar 2008

Grundrechtlich geschützte Bereiche enden irgendwo

Schäuble, der zwischenzeitlich offenbar die Grenzbereiche zwischen § 21 und § 20 StGB auslotet, zeigt nun endgültig sein wahres Gesicht, was er vom Schutz des Grundgesetzes hält:

Schäuble, der ein neues Luftsicherheitsgesetz plant, sagte der Zeitung Die Welt, Verfassungsrichter seien für "Ratschläge" zur Ausgestaltung solcher Gesetze "nicht demokratisch legitimiert". Im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht befand der Innenminister, ohne die Menschenwürde auszunehmen: "Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo". Wo diese Grenzen liegen, ist seiner Ansicht nach "Sache des Gesetzgebers".

Quelle: heise